Immer bestens informiert helfen wir nicht nur bei der Lösung Ihrer steuerlichen Fragen, sondern stellen Sie als Unternehmer in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir wollen ein zuverlässiger und langjähriger Begleiter Ihrer geschäftlichen und privaten Steuerangelegenheiten sein.
Deutschland ist das Land mit den meisten Steuergesetzen. Kein Wunder, dass man sich manchmal im Steuerdschungel verirrt. Wir helfen Ihnen, damit Sie mit Ihren Steuerfragen nicht in der Sackgasse landen.
Wir können auf eine berufliche Tradition und Erfahrung seit 1992 verweisen. Unser jetziges Unternehmen wurde im Jahr 2003 am heutigen Standort in Leipzig gegründet.
Was wir für Sie tun können
Unser Leistungskatalog gewährleistet die notwendige Begleitung bei Ihren geschäftlichen wie auch bei privaten Steuerangelegenheiten. Wir betreuen Kapital- und Personengesellschaften, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie gemeinnützige Vereine.
Auch die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner zählt zu unseren Leistungen.
Die Kernkompetenzen unserer Steuerkanzlei auf einen Blick
Das „A und O“ unserer Arbeit ist die Lösung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen.
Sie haben Arbeitnehmer? Die Vorschriften zur Lohnabrechnung ändern sich fast monatlich! Wir können...
Die Zugehörigkeit und Mitgliedschaft in Berufsverbänden und Kooperationen ergänzen unsere solide Basis für die Arbeit in Ihrem Interesse.
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16.06.2025 15:08
In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 03.06.2025 heißt es lt. BGH versehentlich, dass Verbraucher gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen Einwendungen gegen den jeweiligen "zum Monatsende erstellten" Saldoabschluss vorbringen können. Das ist im Hinblick auf den Turnus der Erstellung der Saldoabschlüsse nicht richtig. Nach den Feststellungen des Kammergerichts werden die Saldoabschlüsse nicht monatlich, sondern quartalsweise erstellt.
16.06.2025 14:46
Das BMJV hat am 13.06.2025 den Entwurf eines "Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit" veröffentlicht. Künftig sollen zivilrechtliche Geldforderungen vor den Amtsgerichten über ein digital geführtes Gerichtsverfahren eingeklagt werden können.
16.06.2025 14:38
Das BMJV hat am 13.06.2025 den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung" veröffentlicht. Damit sollen Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können, also bspw. mittels eines Unterschriftenpads.