Immer bestens informiert helfen wir nicht nur bei der Lösung Ihrer steuerlichen Fragen, sondern stellen Sie als Unternehmer in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir wollen ein zuverlässiger und langjähriger Begleiter Ihrer geschäftlichen und privaten Steuerangelegenheiten sein.
Deutschland ist das Land mit den meisten Steuergesetzen. Kein Wunder, dass man sich manchmal im Steuerdschungel verirrt. Wir helfen Ihnen, damit Sie mit Ihren Steuerfragen nicht in der Sackgasse landen.
Wir können auf eine berufliche Tradition und Erfahrung seit 1992 verweisen. Unser jetziges Unternehmen wurde im Jahr 2003 am heutigen Standort in Leipzig gegründet.
Was wir für Sie tun können
Unser Leistungskatalog gewährleistet die notwendige Begleitung bei Ihren geschäftlichen wie auch bei privaten Steuerangelegenheiten. Wir betreuen Kapital- und Personengesellschaften, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie gemeinnützige Vereine.
Auch die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner zählt zu unseren Leistungen.
Die Kernkompetenzen unserer Steuerkanzlei auf einen Blick
Das „A und O“ unserer Arbeit ist die Lösung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen.
Sie haben Arbeitnehmer? Die Vorschriften zur Lohnabrechnung ändern sich fast monatlich! Wir können...
Die Zugehörigkeit und Mitgliedschaft in Berufsverbänden und Kooperationen ergänzen unsere solide Basis für die Arbeit in Ihrem Interesse.
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04.10.2024 13:26
Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
04.10.2024 12:04
Wie schon die anderen obersten Gerichte hat nun auch der BFH entschieden: Nur ein PDF oder ein TIFF wahrt die Fristen, zumindest bei der E-Akte. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. V R 1/24).
04.10.2024 11:48
Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. So der EuGH (Az. C-446/21).