Was uns ausmacht

Immer bestens informiert helfen wir nicht nur bei der Lösung Ihrer steuerlichen Fragen, sondern stellen Sie als Unternehmer in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir wollen ein zuverlässiger und langjähriger Begleiter Ihrer geschäftlichen und privaten Steuerangelegenheiten sein.

Sicher durch den Steuerdschungel

Deutschland ist das Land mit den meisten Steuergesetzen. Kein Wunder, dass man sich manchmal im Steuerdschungel verirrt. Wir helfen Ihnen, damit Sie mit Ihren Steuerfragen nicht in der Sackgasse landen.

Tradition und Erfahrung in Leipzig

Wir können auf eine berufliche Tradition und Erfahrung seit 1992 verweisen. Unser jetziges Unternehmen wurde im Jahr 2003 am heutigen Standort in Leipzig gegründet.

S&P – Steuerberatung in Leipzig

Was wir für Sie tun können

Unser Leistungskatalog gewährleistet die notwendige Begleitung bei Ihren geschäftlichen wie auch bei privaten Steuerangelegenheiten. Wir betreuen Kapital- und Personengesellschaften, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie gemeinnützige Vereine.

Auch die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner zählt zu unseren Leistungen.

Unser Leistungskatalog

Die Kernkompetenzen unserer Steuerkanzlei auf einen Blick

Beratung

Das „A und O“ unserer Arbeit ist die Lösung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen.

Interessenvertretung

Wenn es „hart auf hart“ kommt wollen wir Sie unterstützen, Ihren Standpunkt durchzusetzen.

Jahresabschlüsse

Die Abrechnung! Jedes Jahr zu erstellen und immer nach den neuesten Vorschriften, die jährlich geändert werden.

Lohnbuchhaltung

Sie haben Arbeitnehmer? Die Vorschriften zur Lohnabrechnung ändern sich fast monatlich! Wir können...

Finanzbuchhaltung

Die Pflicht schlechthin. Sie ist eine wichtige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Termingerecht und kompetent erledigt zeigen die Buchführungsergebnisse wie es um Ihr Unternehmen steht.

Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie die Jahressteuererklärung unter Berücksichtigung aller aktuellen Vorschriften und Ihrer individuellen finanziellen Sachlage.

Partner

Die Zugehörigkeit und Mitgliedschaft in Berufsverbänden und Kooperationen ergänzen unsere solide Basis für die Arbeit in Ihrem Interesse.

Qualitativ hochwertige Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

DATEV eG Mitglied

Die Berufskammer für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in Sachsen.

Steuerberaterkammer Sachsen Mitglied

Verbund unabhängiger Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Bundesweites Netzwerk.

aristotax Partner

Aktuelles

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18.07.2025 15:08

Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Die Gewährung von Corona-Soforthilfen hat lt. FG Niedersachsen keinen Darlehenscharakter und stellt im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar (Az. 12 K 20/24).

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18.07.2025 14:51

Was ist Aufwand, was Investition? Der neue BMF-Entwurf im Blick

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden genau unter die Lupe genommen und begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze. An einigen Stellen sollte noch nachjustiert werden.

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18.07.2025 14:42

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / Frühere Vertragsverlängerungsklauseln eines solchen Portalbetreibers überwiegend wirksam

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können sowie ob die bis zum 28. Februar 2022 von der Musterbeklagten in ihren AGB verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage Verbraucher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligen und deswegen unwirksam sind (Az. III ZR 388/23).

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